manuale_EMERITUS_4.0_(MULTI_LANGUAGE)

21 4 GEBLÄSE Die am System montierten Gebläse müssen elektronisch sein (EC). Nach einer Stillstandszeit von 4 Wochen wird ein ca. 3-5-stündiger Betrieb empfohlen. Die Reinigung des Lamellenpakets unter Verwendung der Gebläse kann über den Controller programmiert werden und besteht in der Aktivierung der Gebläse mit einer festgelegten Drehzahl und für einen festgesetzten Zeitraum in umgekehrtem Drehsinn. Die Funktion wird nur bei eingeschalteter Einheit aktiviert (Einzelheiten im Handbuch des Controllers) 5 QUALITÄT DES IN DAS SYSTEM EINGELEITETEN WASSERS Für den einwandfreien Betrieb des Produkts EMERITUS muss das in der Anlage vorhandene Wasser die folgenden Eigenschaften gemäß der Trinkwasserrichtlinie 98/93/EG folgende Eigenschaften besitzen. Die folgenden Grenzwerte sind zu berücksichtigen: Grenzwerte für Emeritus Leitfähigkeit [µS/cm] 800 Feste Rückstände [mg/l] 500 Chloride [mg/l] 100 Sulfate [mg/l] 50 Wasserhärte [°fH] 4 – 6 Richtwert für Wasserenthärter [°fH ein / °fH aus] 7 pH-Wert 6,5 – 8 Vor der Zerstäubung muss dieses Wasser einer Enthärtung unterzogen werden, um die Wasserhärte auf einen Wert zwischen 4 und 6 °fH zu reduzieren . • Komplettes EMERITUS-System (Sprühs.+AP): Tendenziell liegt die Benutzungsgrenze bei 2000 Betriebsstunden im Jahr. Der Wert wird vom Regelungssystem durch Modulation der Wasserbesprühung des Wärmetauschers und des adiabatischen Blocks je nach Last und Umgebungstemperatur automatisch ausgewogen. • System nur mit adiabatischem Block: Es sind keine Begrenzungen der jährlichen Betriebsstunden vorgesehen (bei Speisung mit nicht aufbereitetem Wasser muss die Wasserdurchflussmenge um 30 % erhöht werden). • System nur mit Sprühvorrichtungen: Begrenzung auf 300 Betriebsstunden im Jahr. Auf Anfrage kann LU-VE ein Wasseraufbereitungssystem anbieten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an LU-VE. Bei Verwendung von Wasser aus einer Osmoseanlage wird gegen Aufpreis eine Sonderausführung des Sprühsystems aus Edelstahl hergestellt. Ferner ist der Zusatz des speziellen, vollständig biologisch abbaubaren Schutzmittels LU-WET 82 erforderlich. In diesem Fall gibt es keine besonderen Einschränkungen bezüglich der Höchstzahl der jährlichen Betriebsstunden des Sprühsystems.

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